Beschreibung
Erzbischof Werner von Mainz anerkennt die von Vermittlern gefällte Entscheidung, dass das Recht der Wahl des Aschaffenburger Stiftsprobstes, das zwischen ihm und dem Mainzer Domkapitel einerseits und dem Kapitel von Aschaffenburg andererseits streitig war, hinfort für alle Zeiten dem Aschaffenburger Kaptel zustehen soll, jedoch mit der Auflage, immer nur einen Mainzer Domkanoniker zu wählen, andernfalls dieses Recht für immer an die Mainzer Erzbischöfe fallen soll.