Urkunde, 1450 November 12

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Ludwig Reinhelt, Kellner und Commissar zu Aschaffemburg, beurkundet, dass durch die "buwunge des gangs", den Erzbischof Dietherich von Mainz "von der Burge an biß vff den stifft" hat anlegen lassen, von dem Haus des Stiftsvikars Adam Riesen, das über die Mauer hinaus "getremet" und gebaut war, ein Teil hatte abgebrochen werden müssen, wodurch dem Haus der Vikarie sehr viel Licht weggenommen wurde. Der Erzbischof habe deshalb, damit dieses wieder einigermassen zu Licht komme, den Nonnen des Klosters zu Smernbach (Schmerlenbach) befohlen, sie sollten ihr altes Haus neben dem genannten Haus abbrechen, und habe ihm die Regelung zwischen dem Vikar Adam und den Nonnen übertragen. Er habe nun unter Hinzunahme der Schultheissen, Bürgermeister und Schöffen der Stadt Aschaffemburg folgendermassen entschieden: Die Nonnen sollen das Haus abbrechen "von der Muren des gangs an biß an die stallunge vnd Slaffhuße da die stege im hoffe vfget", und das soll für ewige Zeiten zu dem Haus der Vikarie gehören; als Entschädigung dafür soll Adam den Nonnen 10 Gulden auszahlen und dazu einen jährlichen Zins von 1 Gulden entrichten, ebenso seine Nachfolger. Ferner hat er auf eigene Kosten die Wand aufzurichten, instandzuhalten, und soll den Trauf davon auf des Klosters Seite anbringen.