Urkunde, 1374 Februar 3

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Ritter Hartmann Schwab von Aschaffenburg und seine Ehefrau Hedwig (Hadewig) bekennen: Sie haben sich mit dem Dekan Franz [von Amöneburg] und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg über die Festlegung einer Grenze zwischen ihrem Hof in Aschaffenburg, den sie derzeit bewohnen, und dem daran anstoßenden Hof, der dem Stift gehört, geeinigt. Die Grenzlinie soll an dem hohen Haus beginnen, das bei dem Turm (berfridde) steht, auf dem sie bisher geschlafen haben, und von dort in gerader Linie über den Hof an die Mauer führen, auf der der andere Turm gegen die Straße bei der Stadtmauer zu steht. Genau auf dieser Linie soll man auf Kosten des Stifts eine Mauer zur Abtrennung der beiden Hofbereiche errichten. Auf diese Mauer dürfen Hartmann Schwab und seine Erben nicht bauen. Wollen sie aber direkt an der Mauer ein Gebäude errichten, das die Mauer überragt, dann dürfen sie auf dieser Seite keine Fenster einbauen, die auf den Hof des Stifts gehen. Auch müssen sie die Traufe dieses Baus so führen, daß an der Mauer und am Hof des Stifts keine Schäden entstehen. Des weiteren haben sie vereinbart, daß das Stift die vordere Rinne (kannel) zwischen dem hohen Haus und dem Turm der Eheleute auf seine Kosten legen und instand halten soll. Dagegeben haben diese und ihre Erben die hintere Rinne zwischen dem hohen Haus und ihrem Backhaus sowie die Rinne an dem Turm bei der Straße zu unterhalten. Die Eheleute verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vereinbarungen.