Urkunde, 1369 Dezember 14

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Dekan Franz [von Amöneburg], die Kanoniker Gottfried von Kalsmunt (Calsmund) und Tristrand von Trier sowie das Kapitel des Stifts Aschaffenburg bekennen: Sie haben gemeinsam mit dem Edelknecht Heinrich von Gondsroth (Gunsrade), Schultheiß zu Aschaffenburg , und den Aschaffenburger Schöffen Ulrich Beier, Berthold vom Sande, Johann Reinhard, Johann Dubeney, Johann Beier, Meister Richard, Heinrich (Heil) Schrencke, Reinbolt Hewin, Johann (Hennichin) Mendewin und Konrad (Contzelin) Herold Streitigkeiten zwischen dem Kanoniker Nikolaus (Clawes) von Köln wegen seines Hauses auf der einen Seite und dem Stiftsvikar Winmar wegen seines Vikariehauses in der Grafengasse (Grefingaszen) auf der anderen Seite gütlich beigelegt. Zunächst soll Winmar die Pforte, die unter der Rinne (candel) in den Hof des Kanonikers geht, zumauern. Die Rinne soll genau dort verbleiben, wo sie jetzt liegt. Die Instandhaltung der Rinne sowie der verlängerten Ziegel vom Dach des Vikars in die Rinne ist Sache des Kanonikers. Auch soll Nikolaus von Köln den Winkel zwischen den beiden Häusern und die Stelle vorne gegen die Gasse zu, wo das Wasser aus der Rinne in die Gasse fällt, trocken halten, damit an den Häusern keine Schäden entstehen. Die Lichtlöcher aus dem Haus des Vikars in den Winkel sollen so bleiben, wie sie jetzt sind. Weder der Vikar noch der Kanoniker oder ihre Besitznachfolger dürfen sie weiter oder enger machen. Wenn der Vikar oder seine Besitznachfolger einen Neubau errichten wollen, dann können sie so hoch bauen, wie sie wollen. Die neue Schwelle soll dabei genau an der Stelle der alten liegen. Der Kanoniker und seine Besitznachfolger sollen dann wieder die Rinne anlegen und instandhalten. Hinten, wo die beiden Häuser aneinanderstoßen, soll Nikolaus von Köln das Dächlein zwischen den Häusern entfernen. Auch soll er sein Haus nicht verbreitern oder verlängern, damit dem Haus des Vikars das Licht nicht genommen wird. Der Kanoniker kann das mittlere Dächlein so hoch fassen, wie er will, und darf die Traufe in die Rinne leiten, doch ohne daß am Haus des Vikars dadurch Schäden verursacht werden. Sollten Regen oder Schnee zwischen den beiden Häusern Nikolaus von Köln stören, so kann er bei seinem Haus eine Rinne legen und das Wasser in den gemeinsamen Winkel gegen den Metzger Taul leiten. Dadurch darf es aber zu keinen Schäden am Haus des Vikars kommen. Beide Parteien haben die Einhaltung dieser Schlichtung gelobt. Auf Bitte beider Parteien haben die Aussteller die Einigung von dem öffentlichen Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen) beurkunden lassen.