Urkunde, 1392 November 12

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Edelknechte Johann (Henne) von Selbold und Johann Dugel (Tugel) bekennen: Die Edelknechte Herdan von Alpach (Altpach) und Hartmann Waldmann haben den Hof Rannenberg in der Pfaffengasse in Aschaffenburg an Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg verkauft und die Gewährleistung (werschafft) für diesen Verkauf über Jahr und Tag übernommen. Dafür haben sie gegenüber dem Stift die Bürgschaft für die Verkäufer übernommen. Sollte es innerhalb eines Jahres zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen des Verkaufs kommen, dann sind die Verkäufer verpflichtet, das Stift darin zu vertreten und ihm alle dabei entstandenen Schäden und Unkosten zu ersetzen. Tun sie dies nicht, dann sollen sich die Bürgen nach Aufforderung durch das Stift innerhalb von acht Tagen in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Das Einlager endet erst, wenn die Verkäufer alle mit der Gewährleistung eingegangenen Verpflichtungen vollständig erfüllt haben. Verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen haben die Verkäufer innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen. Geschieht dies nicht, dann soll er übrige Bürge solange Einlager halten, bis ihm ein weiterer Bürge zur Seite gestellt wird. [Vgl. die Urkunde U 2598 von 1392 November 12, welche den Verkauf des Hofs besiegelt.]