Beschreibung
Im Jahr 1377, in der 15. Indiktion, im siebten Jahr des Pontifikats Papst Gregor XI., am 13. Tag des Monats Januar, um die Zeit der Terz, in Aschaffenburg in dem Haus Zu dem Stege in der Pfaffengasse beurkundet der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld: Vor ihm und den beigezogenen Zeugen verkauft der Kantor (senger) des Stifts Aschaffenburg Herbord von Sterzelheim (Stertzilnheim) an die Stiftskanoniker Gottfried von Kalsmunt (Calsmu/o/nt), Tristrand von Trier, Hermann von der Ecken und Erwin von Mainz, die bei diesem Geschäft als Vertreter des Dekans Franz [von Amöneburg] und des Stiftskapitels fungieren, seine Stiftskurie (clostirhoff) in Aschaffenburg in der Pfaffengasse, die er derzeit bewohnt. Er hat dafür von den Käufern 120 Goldgulden erhalten. Der Kantor hat daher die Kurie mit Mund und Halm dem Kanoniker Gottfried von Kalsmunt übergeben. Dieser hat sie namens des Kapitels angenommen und dem Verkäufer einen gotsphennig zum Zeichen dafür, dass der Kauf rechtskräftig ist, gegeben, wie es in der Stadt Aschaffenburg und im Land Sitte ist. Der Kantor hat vor dem Notar und den Zeugen gelobt, dass er auf keinerlei Weise versuchen wird, diesen Verkauf rückgängig zu machen oder zu widerrufen. Der Notar hat dann auf Bitte der beteiligten Parteien das vorliegende Notariatsinstrument über diesen Verkauf ausgefertigt.