Beschreibung
Der Vikar des Stifts Aschaffenburg und öffentliche Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen) beurkundet: Im Jahr 1365, in der dritten Indiktion, im vierten Jahr des Pontifikats Papst Urbans V., am 30. Tag des Monats Dezember, der auf den Dienstag vor dem Fest Circumcisio Domini fällt, um die Zeit der Vesper hat in Gegenwart des Stiftsdekans Franz [von Amöneburg], des Stiftskantors Herbord [von Sterzelheim] und der Kapitularkanoniker Burkhard Brendel und Johann von Einbeck (Eimbecke) sowie des Notars und der unten aufgeführten Zeugen der Priester (presbiter) Konrad [Eberhard], Vikar des Stifts Aschaffenburg und Testamentsvollstrecker seines verstorbenen Onkels, des Stiftskustos Walter [von Hersfeld], im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte dem Stift Aschaffenburg seinen und seiner Vorfahren freieigenen Hof [in Aschaffenburg] geschenkt. Dieser Hof liegt auf dem Milchmarkt (Milchmartte) und wird zu der Rosen genannt. Er stößt auf der einen Seite an den Hof des Johann von Einbeck und an das Stift auf der anderen Seite. Dieser Hof soll künftig als Stiftskurie auf ewige Zeiten bei den Kapitularkanonikern des Stifts verbleiben. An die Schenkung sind die folgenden Auflagen geknüpft: Der Hof soll mit allen seinen Zugehörungen und insbesondere mit dem Haus im oberen Teil des Hofareals auf die Stiftskirche zu, das vormals der Subkustos des Stifts bewohnte und das jetzt von Dekan und Kapitel dem Schenker auf Lebenszeit eingeräumt wurde, nach dem Tod des Schenkers und immer dann, wenn der jeweilige Inhaber der Kurie verstorben ist, zu einem möglichst hohen Preis an einen Kapitularkanoniker des Stifts veräußert werden. Der Erlös aus dem Verkauf fällt zur Hälfte an das Präbendenkorpus der Kanoniker. Für die andere Hälfte soll man beständige Einkünfte für die an die Kanoniker und Vikare des Stifts zu verteilenden Präsenzen erwerben. Wenn bei einer Vakanz der Kurie Dekan und Kapitel den Verkauf des mit ihr verbundenen Hauses nicht erlauben, wozu der Schenker ihnen ausdrücklich das Recht einräumt, dann soll man die Kurie allein so teuer wie möglich verkaufen. Der Erlös soll dann in seiner Gesamtheit zum Erwerb von Einkünften für die Stiftspräsenzen verwendet werden. Der Schenker gelobt vor dem Notar, diese Schenkung einzuhalten und auf keinerlei Weise anzufechten. Auf Bitte der beteiligten Parteien hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument aufgesetzt. Diese Schenkung erfolgte in der großen Stube bei dem Tor der Kurie des Stiftskantors.