Urkunde, 1365 Dezember 30

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Reinhard von Schleusingen (Slusungen), Vikar des Stifts Aschaffenburg und öffentlicher Notar, beurkundet: Im Jahr 1365, in der dritten Indiktion, im vierten Jahr des Pontifikats Papst Urbans V., am 30. Tag des Monats Dezember, der auf den Dienstag vor dem Fest Circumcisio Domini fällt, um die Zeit der Vesper hat in Gegenwart des Dekans Franz [von Amöneburg], des Kantors Herbord [von Sterzelheim] und des Kapitularkanonikers des Stifts Aschaffenburg Burkhard Brendel sowie des Notars und der unten aufgeführten Zeugen der Kapitularkanoniker Johann von Einbeck (Eimbecke) im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte mit Mund und Halm dem Stift Aschaffenburg seinen freieigenen Hof in Aschaffenburg bei der Stiftskirche geschenkt. Der Hof stößt auf der einen Seite an die Martinskapelle, auf der anderen Seite an die Kurie zu der Rosen auf dem Milchmarkt (Milchmartte), die vormals dem Stiftskustos Walter [von Hersfeld] gehört hat. Dieser Hof soll künftig den Kapitularkanonikern des Stifts als Kurie dienen. Die Schenkung ist mit folgenden Auflagen verbunden: Der Hof verbleibt zunächst bis zu dessen Tod im Besitz des Schenkers. Diesem steht es frei, den Hof zu Lebzeiten zu vertauschen oder einem Kapitularkanoniker des Stifts Aschaffenburg zu verkaufen oder zu schenken. Auch kann er in seinem Testament entsprechende Verfügungen treffen, die dann von seinen Testamentsvollstreckern ausgeführt werden sollen. Wird der auf diese Weise zum ersten Mal in den Besitz eines Kapitularkanonikers gelangte Hof nach dessen Tod vakant, dann soll er schnellstmöglich an einen anderen Kanoniker um mindestens 20 Mark reinen Silbers auf Lebenszeit verkauft werden. So soll dann künftig beim Tod des jeweiligen Inhabers der Kurie immer verfahren werden. Von dem Erlös sind beständige jährliche Einkünfte zu erwerben. Diese durch die ständigen Verkäufe anwachsenden Einkünfte sollen zunächst für die Präsenzbrote verwendet werden, die im Stift unter die Kanoniker und Vikare verteilt werden. Sind dafür ausreichende Einkünfte vorhanden, dann soll man die weiteren Zinsen für die Feier des Fests Allerseelen (ad commemoracionem fidelium defunctorum) im Stift verwenden. Stehen auch dafür genügend Mittel bereit, dann soll man die aus dem Verkaufserlös für die Kurie zu erwerbenden Zinsen zunächst für die Begehung des Fests der heiligen Maria Magdalena [22. Juli], dann des Fests der heiligen Jungfrau Agnes [21. Januar] und schließlich der einzelnen Apostelfeste beginnend mit dem Fest des Apostels Matthäus [21. September] und dann, fortfahrend mit dem Lauf des Kirchenjahres, der übrigen Apostel verwenden. Sind einmal keine ausreichenden Zinsen verfügbar, dann soll man das Geld aus dem Verkauf der Kurie in der Schatzkammer des Stifts solange verwahren, bis wieder geeignete Einkünfte zum Kauf angeboten werden. Sind ausreichende Einkünfte für die erwähnten Zwecke angekauft, dann soll man alle weiteren von dem Verkaufserlös zu erwerbenden Abgaben an Jahrtagen oder als sonstige Reichnisse unter die Kanoniker und Vikare im Stift verteilen. Der Schenker gelobt die Einhaltung seiner Schenkung und verzichtet auf jeglichen Versuch, diese rückgängig zu machen. Diese Schenkung geschah in der Kurie des Stiftskantors Herbord [von Sterzelheim] in der großen Stube beim Tor.