Urkunde, 1347 April 12

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Der Gerber (cerdo) Konrad von Seligenstadt, Bürger zu Aschaffenburg, und seine Ehefrau Hilla haben vor ihnen dem Kustos des Stifts Aschaffenburg Walter [von Hersfeld] einen Zins von 10 Schilling Heller verkauft. Dieser ist dem Käufer jedes Jahr am 11. November (in festo beati Martini hyemalis) zu entrichten. Der Zins gefällt von Haus und Garten der Eheleute in der Vorstadt von Aschaffenburg an der Ecke (in acie) zu dem Weg, der zu der oberen Badestube (ad estuarium superius) führt, sowie von einem Häuschen (domuncula), das neben dem Haus unter demselben Dach liegt. Von diesen Gütern erhält die Kustodie des Stifts bereits jährlich 6 Schilling Heller. Der Kustos hat ihnen für den Zins 5 Pfund und 15 Schilling Heller bar bezahlt. Die Eheleute verzichten daher auf den Zins und alle Rechte, die ihnen bisher daran zustanden, und setzen den Kustos in seinen Besitz.