Beschreibung
Dechant Hermannus und das Kapitel zu Aschaffinburg verpflichten sich, ihrem Küster Heinrich Laurin sein Lebtag jährlich 12 Malter Korn "von vnserme Backirn" zu geben. Nach seinem Tod fallen 8 Malter an die gemeinen Pfründen, die anderen 4 soll der Stiftsküster erhalten, der dafür an dessen Jahrtag, an Allerseelen und "in der gemeynwochen" auf des Heinrich Grabe 2 Kerzen und 2 "Nebenlenge" brennen soll, andernfalls die 4 Malter mit den gleichen Auflagen an die gemeinen Pfründen fallen.