Beschreibung
Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen haben der Gerber (cerdo) Konrad von Seligenstadt (Selgenstad), Bürger zu Aschaffenburg, und seine Ehefrau Hilla gemeinsam dem Kustos des Stifts Aschaffenburg Walter [von Hersfeld] einen Zins von 10 Schilling Heller verkauft. Dieser Zins ist jedes Jahr am 11. November (in festo beati Martini hiemalis) zu entrichten. Er gefällt von einem Haus, einem Häuschen (domuncula) neben diesem Haus unter dem selben Dach und einem anliegenden Garten. Diese Güter haben vormals dem verstorbenen Gerber Konrad gehört. Sie liegen in der Vorstadt von Aschaffenburg am Weg, der zu der oberen Badestube (ad estuarium superius) führt. Von diesen Gütern sind der Stiftskustodie bereits jährlich 6 Schilling Heller zu entrichten. Die Eheleute haben für den Zins von dem Kustos 5 Pfund und 15 Schilling Heller erhalten. Sie verzichten daher auf den Zins und übergeben diesen dem Kustos.