Beschreibung
a) Erzbischoff Adalbert I. von Mainz bestätigt die von Propst Markolf von Aschaffenburg mit Zustimmung des Vogtes Tiemo von Prozelten, der auf seine Rechte an ihnen verzichtet, vorgenommene Erhebung seiner Zensualen Burkhard und Driutmann zu Ministerialen und die Bestellung des einen zum Schenken und des anderen zum Marschalk mit dem Recht der Erbfolge für den jeweils ältesten Sohn aus Ehen mit Frauen aus der stiftischen Familia. b) Erzbischof Adalbert II. von Mainz erneuert die Urkunde.