Beschreibung
Dechant Johann und das Kapitel zu Aschaffemburg beurkunden, dass Meister Peter Schekenmacher von Westerburg und seine Gattin Katherin einige Stiftungen als Seelgerät getroffen und mit ihnen vereinbart haben: 1) soll das Fest Mariä Opferung am 21. November von allen Stiftungsmitgliedern feierlich begangen werden wie die anderen Feste, dabei soll jeder Priester, der eine Messe liest, 2 Schillinge, die übrigen Anwesenden nach des Stifts Herkommen Brot und Wein erhalten. 2) sollen beider Jahrtage zugleich mit Gedächtnis ihrer KInder in der gleichen Weise begangen werden, und jeder der eine Messe liest 2 ß erhalten. 3) sollen an den Jahrtagen, in der "gemeintwochen" und an Allerseelen auf ihren Gräbern 2 Kerzen entzündet und dazu an Jahrtagen nach Vesper und Complet ein Marienhymnus gesungen werden, wofür jeder Anwesende 4 Pfennig zu Präsenz erhalten soll. 4) soll das Stift bei ihrem Tod beider Begräbnis vornehmen und sie in des Stifts Bruderschaft aufnehmen. Das Stift verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Stiftung und zur Eintragung "in vnser Regelen, darinn man alle Testament, settzunge vnd begengniße pfleget zuschrieben vnd zufinden", da die Stifter ihnen mit der Auflassung einer Anzahl Zinsen und Gülten unter Einhändigung der betreffenden Urkunden und Register Genugtuung geleistet haben.