Beschreibung
Der Schultheiß Sibold von Weiler (Wyler) und die Schöffen des Stadtgerichts zu Aschaffenburg beurkunden: Vor ihnen hat der Knecht Friedrich Ballas, Bürger zu Aschaffenburg, einen jährlichen Zins von 3 Pfund Heller weniger 5 Schilling Heller Aschaffenburger Währung, den er vor dem Stadtgericht erklagt hatte, an Lorenz von Aachen (Ache), Kanoniker des Stifts St. Stephan in Mainz, verkauft. Der Zins lastet auf einem Haus [in Aschaffenburg], das Agnes Riethelbecher gehört hatte. Es liegt zwischen dem Haus des Käufers und dem alten Haus der erwähnten Agnes. Er hat dafür von dem Käufer 40 Pfund Heller Aschaffenburger Währung erhalten. Diese Summe hat er zur Begleichung der Schulden der Agnes verwendet. Der Zins ist jeweils am 11. November (vff sancte Mertins dag in dem winter) in der Stadt Aschaffenburg zu entrichten. Bei Säumis können der Käufer, seine bevollmächtigten Boten oder diejenigen, denen er diesen Zins vermacht, ein Pfand in dem Haus und seinen Zugehörungen nehmen und solange behalten, bis alle Rückstände vollständig beglichen sind. Der Verkäufer hat vor dem Stadtgericht für diesen Zins mit Hand und Halm die Gewährleistung (werschaft) übernommen. Schultheiß und Schöffen haben daraufhin den Käufer mit Hand und Halm in den Besitz des Zinses gesetzt.