Urkunde, 1321 Februar 6

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Dekan und Kapitel von Aschaffenburg geben dem Kramer Hermann und seiner Ehefrau das Haus genannt "der Blumechen Haus" am Stiftsfriedhof, mit dem Recht des Fensterbaues und von Baumaßnahmen unterhalb sowie unter Vorbehalt von Baumaßnahmen des Stifts oberhalb, zu Erbrecht gegen jährlichen Zins von 2 Pfund 5 Schilling Hellern, wofür diese ihren Weinberg genannt Wolfsloch in der Gemarkung von Kleinwallstadt als Pfand setzen, das sie durch Pfandsetzung einer Gült von 5 Pfund Hellern auslösen können.