Beschreibung
Die Richter des Stifts Aschaffenburg sowie Bürgermeister, Schöffen und Räte der Stadt Aschaffenburg beurkunden: Vor ihnen hat der Vikar des Stifts Aschaffenburg Jordanus dem Aschaffenburger Bürger Heilmann Retz (Reitzhe) und seiner Ehefrau Gerhus (Huse) das Haus Zum Schilde (zu deme Schyelde) bei der Judenschule in Aschaffenburg mit Keller und allen Zugehörungen zu Erbrecht verliehen. Sie entrichten dafür dem Stiftsvikar einen jährlichen Zins von 9 Heller und 6 Pfund Heller am 11. November (vff sente Mertinus dag in deme wyntere) und 1 Fastnachtshuhn. Die Eheleute oder ihre Besitznachfolger sollen das Haus auf ihre Kosten in gutem Bauzustand halten. Sie dürfen das Haus keinem Juden verleihen, verkaufen oder verpfänden. Auch sollen sie keinerlei Zinsen auf diesem Haus verkaufen und es nicht mit weiteren Abgaben belasten. Die Eheleute verpflichten sich zur Einhaltung dieser Abmachungen. Bei einem Verstoß dagegen verlieren sie ihr Erbrecht.