Beschreibung
Die Richter des Stifts Aschaffenburg beurkunden: Vor ihnen sind der Vikar des Stifts Aschaffenburg Johannes Wiebelsbecher (Wybilspecher) auf der einen Seite sowie Konrad Katzmann (Catzman), der Sohn der Katharina Scherer, und seine Ehefrau Katharina, Bürger zu Aschaffenburg, auf der anderen Seite erschienen. Der Vikar hat erklärt, daß er seiner verstorbenen Magd (mede) Gerhus ein Haus in Aschaffenburg an dem äußersten Tor gegen den Salzmarkt (Salczenmerte) zu, anstoßend an das Haus der verstorbenen Adelheid Scherer, gekauft hat. Dieses Haus ist nach dem Tod seiner Magd an ihn gefallen, um es zu einer Stiftung für ihr Seelenheil zu verwenden. Er hat nun dieses Haus den Eheleuten zu Erbrecht verliehen. Diese sollen davon jedes Jahr 2 Pfund Heller Aschaffenburger Währung entrichten, und zwar 1 Pfund am 1. Mai (vff sante Walpurge dag) und 1 Pfund am 15. August (vff vnser Frauwen dag also man die wurtze wyhet). Dieser Zins fällt an die Präsenzen des Stifts Aschaffenburg, wo dafür das Seelgedächtnis für seine Magd begangen werden soll. Allerdings geht von diesem Zins 1 Pfund Heller zunächst an Katharina Scherer, die Mutter der Gerhus. Erst nach deren Tod fällt auch dieses Pfund an die Stiftspräsenzen. Die Eheleute sollen innerhalb der kommenden drei Jahre 20 Pfund Heller in dem Haus verbauen und dieses in gutem Zustand halten, was sie mit einem Eid gelobt haben. Kommen sie dem nicht nach, dann kann der jeweilige Präsenzmeister (presencier) des Stifts das Haus einziehen und jemand anderem verleihen.