Beschreibung
Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen hat der Anwalt (syndicus seu procurator) von Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg Klage gegen den Ritter Friedrich von Wasen erhoben. Er bittet, daß dieser zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 1 Malter Roggen (siligo) von dem Haus und Hof am Katzenmarkt (in vico dicto Kaczenmarkt) außerhalb der Mauern der Stadt Aschaffenburg, der seinem verstorbenen Vater Friedrich von Wasen gehört hat, verurteilt wird, nachdem dieser Zins dem Stift seit über 40 Jahren widerspruchslos gegeben worden ist. Dagegen hat der Beklagte eingewendet, daß er nicht zur Entrichtung dieses Zinses verpflichtet ist, selbst wenn ihn sein Vater bis zu seinem Tod ohne Widerspruch geliefert hat, da er Haus und Hof vom Erzbischof von Mainz zu Lehen trägt. Nach Untersuchung der vorgelegten Beweismittel und Einholung des Rats von Rechtskundigen entscheiden die Richter, daß Friedrich von Wasen diesen Zins dem Stift solange entrichten soll, bis er ein Gerichtsurteil erlangt, das ihn von dieser Verpflichtung freispricht.