Urkunde, 1368 Oktober 30

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter des Stifts Aschaffenburg beurkunden: Vor ihnen stiftet Johann Rorig, Vikar am Altar des heiligen Michael im Kreuzgang bzw. Kapitelsaal des Stifts Aschaffenburg, als Seelgerät für den verstorbenen Kanoniker des Stifts Aschaffenburg Heinrich Gnad ein ewiges Licht. Dieses soll Tag und Nacht vor den Bildern der Jungfrau Maria und des heiligen Michael bei oder vor dem Kapitelsaal im Kreuzgang des Stifts brennen. Ausstattungsgüter:- Haus und Hof, die er von Heilmann Retz (Retzsch) und seinen Erben gekauft und von Grund auf neu erbaut hat, mit einem an diesen Hof grenzenden Haus, das vormals Friedrich Laubemeister gehört hat. Die Häuser und der Hof liegen in Aschaffenburg in der Webergasse (in vico textorum) neben Haus und Garten des Heilmann Retz, die vormals dem Weber Christian gehört haben, sowie dem Haus des Webers Gerikin.- 2 Pfund Heller Zins, die von den Häusern des Heinrich Brunonis vor der Burg in Aschaffenburg zu entrichten sind.- 2 Pfund Heller, die von der Mühle in Wertheim gegeben werden.- 2 Malter Roggen (siligo) von Gütern in dem Dorf Kleinostheim (Ozzinheim), die Retzmanns Gut genannt werden.- 30 Pfund Unschlitt, die jedes Jahr am 11. November (in festo Martini hyemalis) von der Fleischbank (macellum) des Johann (Hennikin) Engelbold in Aschaffenburg zu entrichten sind.- Zwei Bücher, nämlich ein Brevier für den Winter (breviarium hyemale) und eine Evangelienhomilie.Der Stifter bestellt den Stiftsvikar Wortwin von Niedernberg (Nidernburg) zu seinem Treuhänder. Dieser soll nach seinem Tod die Güter, Einkünfte und Bücher verwalten und von ihrem Ertrag das ewige Licht unterhalten. Die Stiftung ist mit folgenden Bedingungen verbunden. Arnald zum Schaden, Kanoniker des Stifts Mariengreden in Mainz, kann in dem gestifteten Hof nach Belieben ein- und ausgehen, wie ihm dies der Stifter erlaubt hat. Sollte Arnald zum Schaden den Stifter und seinen Treuhänder überleben, dann kann er die für das Ewiglicht gestifteten Güter, Einkünfte und Bücher einer Person aus dem Stift Aschaffenburg auf seine Lebenszeit verleihen. Aus den davon gefallenden Erträgen soll er die Lampe unterhalten. Nach dessen Tod soll dann der jeweils amtierende Stiftsdekan beim Eintreten einer Vakanz die gestifteten Güter, Einkünfte und Bücher einem Kapitularkanoniker des Stifts übergeben. Dieser hat dann für den Unterhalt des Lichts und die Instandhaltung des Hofes und der Häuser zu sorgen. Schleichen sich bei der Ausführung der Stiftung Nachlässigkeiten und Unregelmäßigkeiten ein, dann hat der Stiftsdekan unverzüglich für deren Abstellung zu sorgen. Er kann über den jeweiligen Inhaber der Stiftungsgüter für jeden Tag, an dem die Lampe nicht brennt, eine Strafe von 1 Schilling alter Heller verhängen. Brennt die Lampe mehr als einen Monat nicht, dann soll der Dekan die Stiftungsgüter ihrem derzeitigen Inhaber entziehen und sie einem anderen Kanoniker übertragen. Ebenso hat er zu verfahren, wenn der Hof und die Häuser nicht in gutem baulichem Zustand gehalten werden. Sollte einmal kein Kapitularkanoniker die Verwaltung der Stiftungsgüter übernehmen wollen, dann kann sie der Dekan mit den damit verbundenen Verpflichtungen einem geeigneten Stiftsvikar übertragen. Der Hof und die Häuser dürfen vom Dekan oder ihrem jeweiligen Inhaber mit keinen weiteren Zinsen belastet werden. Die Stiftsrichter haben über diese Stiftung von dem öffentlichen Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen) ein Notari-atsinstrument anfertigen lassen.