Beschreibung
Heilmann Fleuge (Flevge), Schneider zu Dieburg (Dyeppurg), und seine Frau Adelheid (Eylheit) verkaufen einen Zins von 1 Pfund Heller zum Preis von 14,5 Pfund Heller an Heilmann Schwab (Swabe), Kanoniker (canonicon) im Stift Aschaffenburg . Dieser Zins soll dem Käufer jedes Jahr am 11. November (an sancte Martines tage) von dem Haus der Verkäufer, in dem sie wohnen, sowie von dem daran anstoßenden Haus, das die Verkäufer gegen einen Zins verliehen haben, bezahlt werden. Diese Häuser liegen in Dieburg zwischen Eberhard Biereigen (Byereygen) und dem Haus der Kinder der Darmesteyder und sind freies Eigengut der Verkäufer. Bezahlen die Verkäufer diesen Zins einmal nicht pünktlich am 11. November, dann sollen sie zur Strafe die doppelte Summe geben. Heilmann Schwab kann sich dann an den beiden Häusern schadlos halten. Wollen Heilmann Fleuge und seine Ehefrau oder ihre Erben diese Häuser einmal verkaufen, dann sollen sie diese zunächst dem Heilmann Schwab zu dem Preis anbieten, den sie von anderen Käufern auch bekommen würden. Will dieser die Häuser nicht kaufen, dann soll derjenige, der sie erwirbt, diese von ihm zu Erbrecht empfangen. Die Verkäufer verpflichten sich außerdem zur Gewährleistung (werschaft) über Jahr und Tag und setzen dem Käufer dafür als Bürgen die Schöffen Hartrat Weineigen (Winevge), Keller zu Dieburg, und Colman Hartrat.