Beschreibung
Matthias, Erzbischof zu Mainz und Erzkanzler des Römischen Reichs für Germanien, erklärt, daß ihm Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg auf der einen Seite sowie der Kustos des Stifts Heilmann [Fritz] auf der anderen Seite den Plan vorgelegt haben, zur Verbesserung des Gottesdienstes in dem Stift das bisherige Amt des Stiftsglöckners (officium campanariatus) in eine geistliche Pfründe umzuwandeln. Diese soll dann künftig nicht mehr Glöckneramt, sondern Subkustodie genannt werden. Dekan und Kapitel des Stifts wollen dieser Subkustodie aus den gemeinsamen Einkünften die täglichen Reichnisse, die Präsenzen genannt werden, überlassen, der Kustos aus den Einkünften und Zinsen seiner Kustodie einen jährlichen Zins von 4 Pfund Heller sowie die bei den täglich im Stift gefeierten Frühmessen anfallenden Opfergaben, welche der Kustodie zustehen. Diese Einkünfte sollen dazu dienen, dem jeweiligen Subkustos eine angemessenen Unterhalt zu gewährleisten. Dekan und Kapitel sowie der Stiftskustos haben nun den Erzbischof gebeten, dieser Änderung zuzustimmen und außerdem die Kustodie von der Pflicht zur Ausübung der Seelsorge, die ihr bisher auferlegt gewesen ist, zu befreien und diese Aufgabe auf die Subkustodie zu übertragen. Zur Verbesserung des Kultus und aus anderen gewichtigen Ursachen erklärt sich der Erzbischof bereit, diese Bitte zu erfüllen. Er genehmigt die geplante Veränderung und befreit die Kustodie des Stifts von der Pflicht der Seelsorge, welche er auf die Subkustodie überträgt, wodurch die Kustodie zu einer Pfründe ohne Seelsorge, die Subkustodie aber zu einer Pfründe mit Seelsorge wird.