Urkunde, 1347 Februar 24

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Johann Schwab, Schöffe zu Aschaffenburg, bekennt, daß ihm der Subkustos (vndercu/o/ster) des Stifts Aschaffenburg Heilmann (Heyle) Brune das Haus zum Korb zu Erbrecht verliehen hat. Das Haus liegt in der Stadt Aschaffenburg zwischen dem Haus des Beliehenen, das Zum weisen Ludwig genannt wird, und dem [Haus zum] Hirschhorn bei der Synagoge (judenschu/o/le). Zu dem Haus gehören drei Keller unter diesem sowie der halben Winkel gegen das Nachbarhaus zum weisen Ludwig. Es gehörte vormals dem verstorbenen Vikar des Stifts Aschaffenburg Jordanus. Das Erbrecht hat Johann Schwab von Heinrich Quittenbaum (Quidenbaum), Schöffe zu Aschaffenburg, erworben. Er verpflichtet sich, dem Subkustos von dem Haus jedes Jahr am 11. November (vf sente Mertinis dag in dem winther) 6 Pfund Heller zu entrichten. Von diesem Zins soll der Subkustos gemäß dem Testament des Vikars Jordanus dem Priester, der die Fronmesse vor dem Fronaltar im Chor der Stiftskirche singt oder liest, jeden Tag 3 Heller geben. Was danach noch von dem Zins übrig ist, fällt an den Subkustos. Bei Säumnis kann der Subkustos den Beliehenen an seinem Besitz in dem Haus pfänden. Johann Schwab darf das Haus nicht mit weiteren Abgaben und Zinsen belasten. Ein Weiterverkauf des Erbrechts an dem Haus ist nur mit Zu-stimmung des jeweiligen Subkustos möglich.