Beschreibung
Endres Gesynne und seine Gattin Elyzabeth verkaufen unter Vorbehalt des jährlichen Rückkaufrechts an Dechant und Kapitel zu Asschaffenburg für 100 rheinische Gulden einen Zins von 5 Gulden und setzen als Pfand mit Genehmigung von Bürgermeister und Rat der Stadt Orba nach laut der inserierten Urkunde von 1473 August 24 ihr Sechsteil und Achtteil einer Salzpfanne zu Orba "in der Jeckery", die sie für 414 Gulden gekauft hatten. Zur inserierten Urkunde: Bürgermeister und Rat zu Orba teilen Dechant und Kapitel zu Aschaffenburg mit, dass Endres Gesynne, seine Gattin Else und ihr Stiefsohn Endres Hornchin berechtigt sind, ihren Anteil an der Salzpfanne zu Orba "ine der Jeckery" als Pfand für die 5 Gulden Zins zu versetzen, die sie dem Stift für 100 Gulden, um ihren Sohn bzw. Bruder Anthonius auszustatten ("zuversetzen"), verkauften.