Beschreibung
Johann (Henne) Weiner, seine Ehefrau Gisela (Getze) sowie Irmel, die Witwe des Heinrich Kluppil, bekennen: Der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg haben ihnen 1 Morgen Acker in der Gemarkung Aschaffenburg vor dem Herstalltor (vor dem tor genant daz Hersztal) zu Erbrecht verliehen. Der Acker liegt zwischen Äckern des Stamp und des Heinrich vom Rine und gehört in den Fronhof des Stifts in der Vorstadt von Aschaffenburg, den derzeit Heinrich Stellewagen (Stellewayn) bewirtschaftet. Die Beliehenen können den Acker in einen Garten umwandeln. Diesen sollen sie einzäunen und in gutem Kulturzustand halten. Von dem Garten sollen sie dann dem jeweiligen Hofmann des Stifts auf dem Fronhof jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (tzuschen den tzweyen vnser Frauwen tagen in der erne) 12 Schilling Heller Aschaffenburger Währung bezahlen. Bei Säumnis oder Verstößen gegen diese Bestimmungen können das Stift oder sein Amt- bzw. Hofmann die Beliehenen pfänden, um sich aus dem Erlös für die Pfänder für die Zinsrückstände und erlittenen Schäden schadlos zu halten. Wenn die Beliehenen den Garten nicht mehr länger bewirtschaften wollen, können sie ihn an das Stift in gutem Kulturzustand und eingezäunt zurückgeben, und zwar immer zwischen dem 15. August und dem 8. September.