Beschreibung
Die Richter des Stifts Aschaffenburg beurkunden den Revers des Konrad von Mömlingen und seiner Ehefrau Mathilde darüber, dass sie Gertrud, der Magd des Aschaffenburger Kantors Heilmann, für 12 Pfund Heller eine Gült von 3 Malter Roggen aus genannten Äckern zu Mömlingen verkaufen, diese Äcker zur Sicherheit an Gertrud überstellten und gegen den genannten Zins zu Erbrecht zurückerhielten.