Urkunde, 1393 Oktober 24

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Kantor des Stifts Aschaffenburg Erwin von Mainz schenkt seinen Weinberg am Dämmer (Temmer) zwischen Weinbergen des verstorbenen Vikars Johann von Kirchhain (Kirchhain) und des verstorbenen Metzgers Engelbold, der vormals dem Kanoniker Magister Rudolf [Brendel] von Homburg (Hoinburg) gehört hat, der ständigen Vikarie in der Martinskapelle in Aschaffenburg. Außerdem stiftet er der Vikarie noch die 60 Goldgulden, die er mit Wissen des Kanonikers und Baumeisters (magister fabrice) Heinrich von Kleve (de Cleuis) und seines Gehilfen, des Vikars Johann von Schuppach, in einer eisenbeschlagenen Truhe im Turm der Stiftsfabrik hinterlegt hat. Für dieses Geld wird er eine Gült von 5 Malter Roggen (siligo) für die Vikarie erwerben. Sollte er dies zu Lebzeiten nicht mehr ausführen können, dann werden seine Testamentsvollstrecker für den Erwerb der Gült sorgen. Die Vikarie war von den früheren Stiftskustoden Walter [von Hersfeld] und Nikolaus [von Lichtenstein] mit einer Gült von 5 Malter Roggen dotiert worden. Der Kantor hatte für sie in der Kapelle einen neuen Altar errichten und von Friedrich [von Mühlhausen], Bischof von Toul (Tullen.) und Weihbischof des Mainzer Erzbischofs Konrad [von Weinsberg] zu Ehren der Jungfrau Maria, des Evangelisten Johannes, der Märtyrer Lorenz und Sebastian, der Bekenner Nikolaus und Theobald sowie der Jungfrau Barbara weihen lassen. Das Präsentationsrecht für die Vikarie behält sich der Kantor auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tod sollen der amtierende Kustos und der amtierende Kantor des Stifts Aschaffenburg bei Vakanz dieses Recht abwechselnd ausüben und die Vikarie einem geeigneten Vikar anvertrauen. Der Vikar hat jeden Montag an dem Altar eine Messe zu Ehren seiner Patrone sowie Johannes des Täufers, des Bekenners Swibert, der 11000 Jungfrauen und der Jungfrau Hilaria, deren Reliquien in dem Altar ruhen, sowie zu seinem, seiner Wohltäter, der übrigen Stifter der Vikarie und aller Gläubigen Seelenheil zu lesen. Dies hat in der Weise zu erfolgen, dass in einer Woche die Messe zu Ehren eines Heiligen oder Stifters gefeiert wird, in der nächsten Woche dann für den nächsten und so fort. Von den Erträgen des Weinbergs und der von ihm gestifteten Gült soll der Vikar jedes Jahr 1 Malter Roggen für den Unterhalt des ewigen Lichtes in der Kapelle verwenden, sofern die dafür gestifteten Einkünfte nicht ausreichen. Außerdem hat er jedes Jahr 2 Pfund Wachs zu entrichten. Ein Pfund fällt an den Vikar Heinrich Pistor und seine Nachfolger für die Messe, die sie am Mittwoch in der Michaelskapelle im Kreuzgang des Stifts feiern und die der Kantor gestiftet hat. Das zweite Pfund Wachs fällt an den Vikar für seine an dem von dem Kantor gestifteten Altar zu lesende Messe. Des weiteren haben der Vikar und seine Nachfolger jedes Jahr am 11. November (in festo sancti Martini) 4 Schilling an den amtierenden Stiftsdekan zu entrichten. Dieser soll dafür darauf achten, dass die Vikare Heinrich Pistor und Johann Karpfenmul (Carpenmu/e/l) die wöchentlichen Messen, die der Kantor gestiftet hat, in der Form feiern, wie dies in den darüber ausgestellten Urkunden, deren Abschriften in das Buch der Vikarien eingetragen wurden, festgelegt worden ist (vgl. U 2673). Der Kantor oder Kustos, der gerade das Präsentationsrecht ausgeübt hat, hat dafür Sorge zu tragen, dass der Vikar, dem er den neuen Altar verliehen hat, die gestiftete Messe ordnungsgemäß feiert und den geschenkten Weinberg in gutem Kulturzustand hält. Der betreffende Vikar hat vor der Verleihung des Altars dem Kantor oder Kustos mit einem Eid Gehorsam zu geloben. Außerdem schenkt er zu dem Altar einen Kelch, eine Patene, eine Kasel, eine Albe, ein Humerale, eine Stola, ein Manipel und Altartücher sowie sein Recht an einem Missale. Dieses Missale hatte Nikolaus Zentgraf (Czingrauius) schreiben lassen. Auf Bitte von dessen Testamentsvollstreckern hat der Kantor dann den Schreiber abgefunden und Schließen, Nägel und andere notwendige Dinge für das Buch gekauft. Der Vikar soll es für seine Messe an dem Altar verwenden. Der Kantor wird die Bestätigung des Mainzer Erzbischofs Konrad [von Weinsberg] für diese Stiftung und die damit verbundenen Bedingungen einholen. Auf seine Bitte hat der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt.