Beschreibung
Die Richter des Mainzer Stuhls teilen den Plebanen zu Aschaffinburg und sonstwo mit, dass sie in dem Streit zwischen Petrus Kern, Altarist am S. Joh. Bapt.-Altar in der Martinskapelle daselbst, und dem Bürger Hermannus Greffe wegen eines Zinses von 1 Malter Korn von einer Wiese genannt "die wiesen in der Aldenbach in dem Heyne", die dem Petrus Kern entstandenen Unkosten in Höhe von 10 rheinischen Gulden und 24 Schilling dem Hermannus auferlegt hätten, und beauftragen sie, diesen aufzufordern, binnen 30 Tagen die Summe dem Petrus zu erlegen oder sich über die Zahlung zu einigen, andernfalls er 10 Tage später exkommuniziert sei, und verbieten ihren Pfarrleuten den Verkehr mit ihm. Bleibt er hart, sollen die Ortsvorstände, wo er hinkommt, auffordern, ihn auszuweisen und dort soll 3 Tage lang der Gottesdienst eingestellt werden. Unterm Text: Ego Petrus Horck, plebanus ut supra, satisfeci huic mandato per meum capellanum dominica post conversionem Pauli (= Januar 28).