Beschreibung
Bernhart Winicken, Dechant, und das Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffenburg gestehen dem festen Philips von Wasen und seinen Erben das jährliche Rückkaufrecht der ihnen verkauften Gült von 22 Malter und Hafer zu, falls keine Gültrückstände bestehen (vgl. U 1267).