Urkunde, 1327 April 8

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Rulemann von Limburg (Lympurg), Schultheiß zu Frankfurt, bekennt, daß er dem Dekan (dechen) Arnold [Binthammer], dem Kapitel und dem gesamten Stift Aschaffenburg jährlich 11 Sumer Roggen Aschaffenburger Maß von 17 Morgen Acker, die Hofgut (Houegutd) genannt werden, in der Gemarkung des Dorfes Dettingen verkauft hat. An dieser jährlichen Gült gibt der Durlechere von 7 Morgen Acker 3 Sumer und eine halbes Viertel Roggen, Winter (Wynther) von Bruchhausen (Bruchhusen) von 5 Morgen 5 Sumer ohne ein halbes Viertel Roggen und Benigna von Seligenstadt (Selgenstad), die Tochter des Heinrich (Heyn), von 5 Morgen 3 Sumer Roggen. Der Preis für die Gült belief sich auf 19 Pfund und 5 Schilling Heller, die der Verkäufer von den Käufern bar erhalten hat. Rulemann von Limburg verpflichtet sich zur Gewährleistung (werschaft) nach Gewohnheit des Landes. Außerdem gelobt er ihnen, daß seine Kinder Heinrich (Hennekyn) und Adelheid, die derzeit noch minderjährig sind, nach Erreichen der Volljährigkeit diesen Verkauf nicht anfechten werden. Dafür stellt er dem Stift Hannemann von Holzhausen (Holtzhusen) und seinen Schwager Gerlach von dem Hohen Haus (Hus) als Bürgen. Hält der Verkäufer seine Versprechen nicht, dann sollen die Bürgen nach Aufforderung durch das Stift in einer öffentlichen Herberge in Frankfurt bis zur Erfüllung aller Versprechen Einlager halten (leysten). Stirbt ein Bürge, dann soll der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach seinem Tod einen gleichwertigen Ersatzmann stellen. Andernfalls soll der überlebende Bürge solange Einlager halten, bis ein neuer Bürge benannt ist. Die beiden Bürgen erklären sich mit der Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Pflichten einverstanden.