Beschreibung
Johannes Schonbrot, Dekan, und das Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffinburg beurkunden, dass ihr Stiftsvikar Heinricus Gunderam von Aldendorff im Kapitel vor ihnen darlegte, dass sie ihm seinerzeit das zu den Präsenzen gehörige "vivarium" gelegen "circa portam piscatorum exteriorem oppidi Aschaffinburg. via qua itur in Obernheim" mit Zubehör auf Lebzeit gegen einen bestimmten Zins verpachtet hätten; dazu hätten sie dem "vivarium" Wasser "de fonte sito nunc sub nova domo vivarii quod quondam dominus Conradus Scriptoris de Fritzlar(ia) noster dum vixit concanonicus novissime tenuit et possedit" zur Verfügung gestellt. Das Wasser aus diesem Brunnen habe sich aber durch die zu seinen Lebzeiten von Conradus vorgenommenen Renovierungsarbeiten an dem Brunnen etwa um die Hälfte vermindert, sodass das "vivarium" auf die Dauer nicht mehr bestehen könne. Er bittet sie daher, seinem Vivarium von dem Wasser des "Rutersborn", das zu dem Vivarium weil. des Conradus Scriptoris fliesst, einen Anteil zuzuweisen, da dies Vivarium an Wasser Überfluss habe. Sie weisen daher den vierten Teil des Wassers, das aus dem "Rutersborn" in das vivarium des genannten Conradus sel. fliesst, zu dem genannten vivarium, das er durch einen Kanal oder eine Wasserführung ungehindert leiten dürfe; die Inhaber des Vivarium des Conradus sel. müssen dem Heinricus auch Zugang zu dem Vivarium für Reparaturen an der Wasserzuführung geben.