Beschreibung
Theodericus (Dietrich), Erzbischof von Mainz, teilt dem Propst, Dekan und Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffemburg und dem ganzen Klerus in der genannten Präpositur mit, dass er "effectum cessacionis divinorum et interdicti ac sentenciarum quarumcumque occasione spoliacionis, captivacionis, offensionis et exactionis cleri nostri in termina dicte prepositure perpetratarum et factarum et per vos vigore statutorum sacri provincialis Maguntin. concilii hactenus observatorum" für die Zeit zwischen dem Ausstellungsdatum und der Oktav von Fronleichnam aufhebe und mildere, und beauftragt sie, diese in ihren Kirchen, jedoch unter Ausschluss der Exkommunizierten und Interdizierten, bekannt zu machen und Messen zu halten, vorausgesetzt, dass während dieser Zeit die Übeltäter die Kirchen nicht betreten dürfen; nach Ablauf dieser Zeit sollen die verhängten Strafen wieder volle Gültigkeit haben. ("Ad mandatum domini Maguntin. / Petrus Schencke.")