Urkunde, 1389 Juni 4

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Johann Herdan von Büches, Kanoniker des Stifts Fritzlar, beurkundet: Er hat eine Gült von 8 Malter Weizen an den Dekan Konrad [von Hanau] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg für ihre Präsenzen verkauft. Diese Gült wurde ihm bisher jedes Jahr von einem Hof in dem Dorf Großostheim (Ostheym), der Hof des Dietrich Henneloch (Dytzen Hu/o/meloches hoff) genannt wird und den derzeit Peter Schmied (Smyd), der Sohn des Wortwin Schmied, bewirtschaftet, entrichtet. Die Gült ist von allen auf dem Hof lastenden Abgaben immer als erstes zu liefern. Der Verkäufer hat dafür von den Käufern 112 Gulden erhalten. Er hat daher vor dem Zentgrafen und den Schöffen des Landgerichts zu Großostheim diese Gült den Käufern mit Hand und Halm aufgegeben und den Beständner des Hofes an den Kanoniker Hermann von der Ecken und den Vikar und Präsenzmeister (presencier) des Stifts Johann Schuppach als bevollmächtigte Vertreter der Käufer verwiesen. Er soll diesen die Gült künftig jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zussen den czweyn vnser Frawen dagen als sie czu hymel fur vnd geborn wart) auf seine Kosten nach Aschaffenburg in den Speicher der Stiftspräsenzen liefern. Peter Schmied hat vor dem Landgericht gelobt, dem nachzukommen. Bei Säumnis kann das Stift oder dessen Amtmann ein Pfand von dem Hof oder von anderen Gütern des Peter Schmied nehmen und dieses versetzen, um dadurch die rückständige Gült sowie die ihm durch die Säumnis entstandenen Unkosten und Schäden abzudecken. Auf Bitte des Verkäufers wurden die Bevollmächtigten des Stifts vom Landgericht Großostheim in den Besitz der Gült gesetzt. Der Verkäufer verzichtet auf alle künftigen Ansprüche gegenüber Peter Schmied wegen dieser Gült und verpflichtet sich, keinerlei Widerspruch gegen diesen Verkauf einzulegen. Auch übernimmt er die Gewährleistung (werschafft) für die verkaufte Gült über Jahr und Tag. Dafür stellt er dem Stift den Edelknecht und Schultheißen zu Aschaffenburg Heinrich von Weiler (Wyler) und Johann (Henne) Richart, Schöffe zu Aschaffenburg, als Bürgen. Diese haben sich laut einer Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg übergebenen Urkunde zur Übernahme der Bürgschaft verpflichtet. [Vgl. die Urkunde U 0623 von 1389 Juni 4, welche die Bürgschaft besiegelt.]