Urkunde, 1349 Dezember 2

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen haben Arnold von Reichenbach (Rychenbach) genannt Baumeister (Bumeyster) und seine Ehefrau Gertrud (Gela), sein Bruder Peter Baumeister und dessen Ehefrau Damburg sowie Mechthild und Jutta, die Schwestern von Arnold und Peter, zur Linderung ihrer Armut gemeinsam dem Kanoniker Jakob [Speiser] von Mainz und dem Vikar Konrad von Oppershofen (Oppershouen) als Testamentsvollstreckern des verstorbenen Aschaffenburger Kanonikers Nikolaus Speiser einen jährlichen Zins von 2 Malter Roggen (siligo) Aschaffenburger Maß für die Präsenz des Stifts Aschaffenburg verkauft. Sie haben dafür von den Käufern 15,5 Pfund Heller erhalten. Den Zins soll Arnold Baumeister künftig jedes Jahr für sich und seine Mitverkäufer zwischen dem 15. August und dem 8. September (inter duo festa, videlicet Assumpcionis et Nativitatis beate Virginis) auf seine Kosten im Getreidespeicher der Präsenz abliefern. Nach seinem Tod soll von den Mitverkäufern und ihren Erben immer eine Person bestimmt werden, die den Zins bei ihnen einzusammeln und der Präsenz zu entrichten hat. Der Zins gefällt von folgenden Güter [in Reichenbach]:- 23 Joch Acker (terra arabilis) an einem Stück in der Dicke zwischen dem Rauenthaler (Vnristailre) Weg und dem Reichenbacher Weg. Von 3 Joch dieses Ackers gibt man 1 Sumer Roggen, von den restlichen 20 Joch 4 Pfennige als jährlichen Zins an die Fabrik der Kirche in Oberafferbach (Affulderbach).- 2 Mannsmahd Wiesen in der Nidern Hertenwesen an einem Stück in der Gemarkung des Dorfes Reichenbach.Diese Güter haben die Verkäufer den Käufern als Unterpfand für die Präsenz übertragen. Sollten sie mit der Entrichtung des Zinses säumig werden, dann kann der Präsenzamtmann (officiatus presenciarum) oder sein bevollmächtigter Bote diese Güter für die Präsenz einziehen. Auch wenn sie die Güter verkaufen oder entfremden oder mit weiteren Zinsen belasten, fallen sie an die Präsenz.