Beschreibung
Phillips von Thungen, Viztum, und Hans Guntzroide, Schultheiss zu Aschaffenburg, entscheiden einen Streit zwischen Dechant und Kapitel des S. Peter und Alexanderstifts "vffem berge" zu Aschaffenburg einerseits und Hans Flachen und seinen Angehörigen, Bürger daselbst, wegen etlicher Zehnten "vor der Werrnbachs pforten nahend bj dem Nuwenhoue einsteils ende an den Hayner Zehenden mit der anwandunge stossende", folgendermassen: Dem Stift soll hinfort gehören der Zehnt auf dem Acker, den zur Zeit die Neckeln innehat, jedoch nur soweit, wie sie ihn "verlochet vnd abegezeichent" haben nach der Stadt zu, während der obere Teil gegen dem Nuwenhoue zu Hans Flachen gehören soll; den Zehnt auf dem Acker "so dargegen vber den wecke", den zur Zeit des Cunrait Kesseler sel., genannt Steynheymer, Kinder innehaben, auf dem jetzt Hafer steht, sollen beide Parteien zu gleichen Teilen teilen; die 60 "siglinge", die die Neckeln im letzten Jahr im Namen des Stifts von dem oben genannten Ort als Zehnt eingenommen hatte, sollen beide Parteien sich ebenfalls teilen.