Beschreibung
Tristrand Engelbold von Aschaffenburg bekennt: Durch einen Pfründentausch mit dem Stiftsvikar Konrad von Dieffenbach hat er die Vikarie am St. Elisabeth-Altar im Spital zu Aschaffenburg erhalten und ist in das Stift aufgenommen worden. Daher verpflichtet er sich, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten wegen der Übertragung dieser Vikarie an ihn zu vertreten und ihnen alle dadurch entstehenden Unkosten und Schäden zu ersetzen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Pastor zu Lohrhaupten (Larheupten) Klaus Richart sowie die Aschaffenburger Bürger Konrad Richart, Konrad Schreiber, Hermann Liebhard, Herte Bedde und Konrad zum Raben als Bürgen. Sollte er seine gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht erfüllen und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht bezahlen, dann sollen sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg zum Einlager begeben, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Tristrand Engelbold innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.