Urkunde, 1505 März 1

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Gleichzeitige, unbeglaubigte Kopie der fehlenden Originalausfertigung: Papst Julius (II.) beauftragt die Dekane von Worms und St. Gangolffus zu Mainz und den Mainzer Official, den Georgius Seltzer, pauper cleric. Maguntin. dioc. apud sedem apostolicam constitutus, den er durch Examinatoren "de litteratura" prüfen ließ, betreffs Leben und Lebenswandel zu prüfen und festzustellen, ob er sonst kein kirchliches Beneficium innehat und kein kanonisches Hindernis vorliegt. Sollte kein solches Hindernis vorliegen, sollen sie ihm ein kirchliches Beneficium mit oder ohne cura, ausgenommen an einer Kathedralkirche, dessen Einkünfte cum cura 20 und sine cura 15 Silbermark überschreiten, das zur Kollation oder Präsentation von Dekan und Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffenburg in Stadt oder Diözese Mainz gehört, das er binnen Monatsfrist nach Vakanz akzeptieren kann, verleihen und ihm die Einkünfte anweisen. Im Anschluss weitere gleichzeitige Abschrift: Notariatsinstrument, wonach am 7. Oktober 1506 in Gegenwart des Notars und der Zeugen der Georgius Seltzer, Kleriker der Mainzer Diözese, dem Dekan und Kapitel von Aschaffenburg die obige Urkunde Papst Julius' II. von 1505 März 1 insinuierte und eine Abschrift aushändigte.