Urkunde, [1361 nach März 24 – 1362 vor August 26]

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Unbeglaubigte Abschrift der fehlenden Originalausfertigung auf Papier: Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen hat Starkerad von Weiler (Wyler), Vikar im Stift Aschaffenburg, von dem Dekan Marsilius und dem Kapitel des Stifts 2 Morgen Weinberge [in Aschaffenburg] am Rauch (Rauche) empfangen. Diese Weinberge haben früher dem Vorbesitzer seiner Vikarie, dem verstorbenen Vikar Heinrich von Münzenberg (Myntzenberg), gehört. Die Weinberge stoßen an ein Haus vorne in dem zu der Vikarie gehörenden Hof. Dieses Haus, unter dem sich auch eine Kelter befindet, hat Heinrich von Münzenberg auf eigene Kosten errichten lassen. Starkerad soll dafür jedes Jahr am 25. April (vf sancte Marcii dag) den Kanonikern und Vikaren des Stifts sowie anderen Ordens- oder Weltpriestern, die an der an diesem Tag stattfindenen Prozession teilnehmen, 1 stauf guten Frankenwein geben, und zwar auch dann, wenn in den Weinbergen kein Wein gewachsen ist. Da Starkerad über keine anderen Eigengüter verfügt, haben seine Mutter Agnes und seine Brüder Heinrich, Dietrich und Graslach dem Dekan und dem Kapitel des Stifts ihren Hof in Hörstein (Horsten) mit allen Zugehörungen als Unterpfand dafür eingesetzt, daß der Vikar den Weinzins fristgerecht liefert und Haus und Weinberge in gutem Zustand hält. Tut er dies nicht, dann können sich Dekan und Kapitel an dem Hof in Hörstein schadlos halten. Auch fallen dann das Haus und die Weinberge an das Stift zurück. Wenn Starkerad stirbt, seine Vikarie aufgibt oder gegen eine andere vertauscht, dann soll, sofern er den Zins entrichtet und Haus und Weinberge in gutem Zustand gehalten hat, der Hof von dieser Pfandschaft frei sein. Agnes, die Witwe des German von Weiler, und ihre Söhne Heinrich, Dietrich und Graslach von Weiler bekennen, daß dieser Vertrag mit ihrer Zustimmung geschlossen wurde.