Beschreibung
Dekan Heilmann und Scholaster Konrad von Aschaffenburg entscheiden als bestellte Schiedsrichter im Streit zwischen dem Propst Siegfried von Solms einerseits und Dekan und Kapitel andererseits, dass die vom Propst beanspruchte weltliche Verwaltung allein dem Dekan und Kapitel zustehe, während sich der Propst mit der geistlichen Jurisdiktion bescheiden solle, (entscheiden jedoch zugleich, daß das Kapitel dem Propst für seine noch zu beurkundende Bewilligung, von der Propstei herrührende Lehen erwerben zu dürfen, eine Entschädigung von 50 Pfund Hellern zahle), und bestimmen, daß bei Zuwiderhandlung die im Kompromiß festgelegte Pön von 100 Mark Silber an die andere Partei fallen soll.