Urkunde, 1364 November 13

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Dekan des Stifts Mariengreden in Mainz Hermann schreibt Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg: Papst Urban V. hat laut einer ihm vorgelegten Urkunde vom 2. Dezember 1362 (vgl. U 4052a) dem armen Kleriker Berthold, Sohn des verstorbenen Gelnhäuser Burgmannes Konrad Mulich, eine Provision für eine kirchliche Pfründe, deren Kollationsrecht Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg zusteht, verliehen und den Mainzer Erzbischof Gerlach zum Exekutor dieser Provision bestellt. Mit Urkunde vom 25. Oktober 1364 (vgl. U 4052c) hat der Erzbischof ihn zu seinem Vertreter in dieser Angelegenheit ernannt. Aufgrund einer eingehenden Prüfung hat der Dekan nun festgestellt, daß der Kleriker aufgrund seines bisherigen Lebenswandels für die Übernahme einer kirchlichen Pfründe geeignet ist, bisher noch über keine solche verfügt und auch kein durch das Kirchenrecht begründetes Hindernis gegen eine solche Verleihung spricht. Er verleiht ihm daher eine solche vakante Pfründe in Stadt oder Diözese Mainz, deren jährlicher Ertrag 15 Mark Silber nicht übersteigt, sofern es sich um eine Pfründe ohne Seelsorge handelt. Sollte es sich aber um eine Pfarrkirche oder um eine andere Pfründe mit Seelsorge handeln, dann darf ihr jährlicher Ertrag bis zu 20 Mark Silber betragen. Dekan Hermann befiehlt daher Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg, Berthold Mulich oder einen von ihm bevollmächtigten Vertreter innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt dieses Schreibens zu einer solchen vakanten Pfründe zuzulassen. Sollte es sich dabei um ein Kanonikat in einem Stift handeln, dann sollen sie ihn oder einen Vertreter an seiner Stelle dort als Kanoniker aufnehmen und ihm seinen Sitz im Chorgestühl und im Kapitel anweisen. Sollte derzeit keine geeignete Pfründe vakant sein, dann ist die nächste freiwerdende Pfründe in Stadt und Diözese Mainz, deren Kollationsrecht Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg zusteht, für Berthold Mulich reserviert. Wird ihm eine freigewordene Pfründe von Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg vorgeschlagen, dann kann er innerhalb eines Monats entscheiden, ob er sie annehmen möchte. Während dieser Zeit und sobald er sie angenommen hat dürfen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg nicht anderweitig über die Pfründe und ihre Erträge verfügen. Vielmehr sollen sie Berthold Mulich bei ihrer Erlangung nicht behindern und ihm deren Erträge zukommen lassen. Sollten sie ihn an der Inbesitznahme der Pfründe hindern, wird der Dekan gemäß der ihm verliehenen Vollmachten mit Exkommunikation, Amtsenthebung und Interdikt gegen die Zuwiderhandelnden und das Stift vorgehen. Er weist außerdem alle kirchlichen Amtsträger in Stadt und Diözese Mainz an, auf Ersuchen des Berthold Mulich diese Provision und ihre Exekution in ihren Amtsbezirken öffentlich bekanntzumachen. Über die von ihm durchgeführte Exekution der päpstlichen Provision läßt er von dem öffentlichen Notar Johannes Ulrici von Freising (Frisinga) ein Notariatsinstrument anfertigen.