Urkunde, 1442 Februar 8

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Ludewicus Reynhelt, Kellerer in Aschaffinburg und von Erzbischof Theodericus in der Sache beauftragter Kommissar, richtet sich an den Pleban in Ho(e)rsten und alle anderen "nobis subiecti" Benefiziaten, da Schultheiss, Schöffen, Geschworene und Gemeinde in Kalda zu dem geladenen Termin nicht erschienen sind, um Zeugenaussage in der von Dekan und Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffinburg vor ihm verfolgten Sache wegen einiger Güter, Äcker, Wiesen und Besitzungen in der Gemarkung von Kalda und in Prischiis, die dem Stift als Pfand für gewisse Zinsen verhaftet sind, zu machen (vgl. U 4254), weshalb er sie wegen "contumacia" exkommunizieren könnte. Er will diesmal jedoch noch Milde walten lassen und beauftragt die Empfänger, dieselben erneut aufzufordern, binnen 8 Tagen nach Execution "certa die iuridica" vor ihm in Aschaffinburg zu erscheinen, um die Zeugenaussagen zu leisten, andernfalls bedroht er sie mit Exkommunikation. Die Exekution ist ihm mitzuteilen.