Urkunde, 1442 März 1

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Hans von Erlebach, Viztum zu Aschaffemburg, schlichtet ("teidingt") zwischen Dechant und Kapitel von Aschaffemburg einerseits und dem festen Hans von Gonßrade andererseits einen Streit um die Mühle zu Obernburg dahingehend, dass beide Teile sich binnen 14 Tagen ihre Ansprüche und Forderungen schriftlich zustellen, das Stift dem Hans von Gonßrade nach Obernburg und dieser nach Aschaffemburg; binnen weiterer 14 Tage sollen beide Parteien sich dann ihre Antworten zustellen; innerhalb der nächsten 8 Tage sollen dann beide Parteien ihre Ansprüche und erhaltenen Antworten und alle Urkunden und "kuntschafft" ihm, Hans von Erlebach, nach Aschaffemburg in seine Wohnung schicken, und er will dann bis St. Urban den Streit zu schlichten versuchen, welche Scheidung dann unwiderruflich gelten soll. Beide Parteien bestätigen diese Abrede.