Beschreibung
Ludewicus Reynhelt, Kellerer zu Aschaffenburg und von Erzbischof Theodericus von Mainz in der Sache bestellter Kommissar, richtet sich an die Plebane in Kalda, Horsten, Seligenstat und Dyeppurg "ac universis nobis subiectis": Dekan und Kapitel zu Aschaffenburg klagten, dass sie und ihre Präsenz seit 10, 20, 30, 40, 50, 60 und an die 100 Jahre im ruhigen Besitz der Höfe des Peter Kelder in Bryßhuß und Kalda mit allem Zubehör seien und Einkünfte davon bezogen hätten; dessen ungeachtet hätten N., Rector des Hospitals zu Dyeppurg, Petrus Kelder und seine Brüder und Miterben, Henne Feudt in Hursten, Petrus Ferber, dictus Schiithenn und Johannes am Stege und verschiedene andere sich gewisse zu diesen Höfen gehörige Güter, Acker etc. angeignet und Früchte und Einkünfte davon bezogen, weshalb das Stift ihn um Abhilfe ersuchte. Er beauftragt sie daher, die Beklagten aufzufordern, binnen 15 Tagen nach Exekution die genannten Höfe mit allem Zubehör dem Stift zu restituieren, andernfalls sie am letzten Tag dieser Frist vor ihm im Gericht zu erscheinen hätten und ihn über ihr auf den genannten Gütern beanspruchtes Recht zu informieren, widrigenfalls er von sich aus die Güter dem Stift zusprechen werde, woran ihn ihr Nichterscheinen nicht hindern soll. Die Exekution ist ihm mitzuteilen. (vgl. U 4259)