Beschreibung
Die Richter des Mainzer Stuhls wenden sich an die Plebane in Bessenbach superior und in Sileff sowie an die übrige Pfarrgeistlichkeit: von Michael Degmell (-eg- unsicher, in Falte) "rector sive plebanus" der Pfarrkirche in Bessenbach inferior wurde geklagt, dass ihm und seiner Kirche zum Unterhalt des Plebans jährlich ein bestimmter Anteil an den Zehnten des Dorfes Inferior Bessenbach zustehe und die Kirche in ruhigem Possess dieses Anteiles gewesen sei. Die armigeri Wigandus Gonßrode, Philippus Graißlach, Hanso de Heideßtorff, Henricus de Heideßtorff, Philippus de Wasen, Philippus de Wiler und einige Andere hätten sich die Zehnten angeeignet und sammelten sie ein, ohne dem Antragsteller seinen Anteil zukommen lassen zu wollen. Da einige der "presumptores" jedoch an Orten wohnen, "ubi processus et mandata nostra non recipiuntur", andere aber sich einfach nicht daran stören und nicht zur Entrichtung des genannten Anteils veranlasst werden können, muss der Antragsteller befürchten, um seinen Anteil zu kommen, wenn ihm nicht kanonische Hilfe geleistet werde. Da die Zehnten zur Zeit aber noch auf den Feldern stehen und noch einzusammeln sind, habe er ihn ersucht, Arrest darauf zu legen. Er beauftragt sie daher, auf Ersuchen des Bittstellers überall hinzugehen und unter Androhung der Exkommunikation und einer Pön von 50 Mark Silber an den Erzbischof und den Bittsteller die ganzen Zehnten in der Gemarkung von inferior Bessenbach mit Arrest zu belegen, der solange dauern soll, bis die Sache entschieden ist oder er anders entscheidet. Sie sollen auch die Beklagten zitieren, am Donnerstag nach St. Gallus vor ihnen zu Mainz im Gericht zu erscheinen zur Rechenschaftslegung.