Feierliches Privileg Papst Lucius’ III. für das Stift Aschaffenburg

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts hinein hatte sich das Aschaffenburger Kollegiatstift St. Peter und Alexander zum geistlichen und wirtschaftlichen Zentrum auf dem Gebiet des heutigen bayerischen Untermains und des angrenzenden Raumes entwickelt. Eine wichtige Quelle, in der sich diese herausragende Stellung des Stifts eindrucksvoll widerspiegelt, ist eine am 21. Dezember 1184 in Verona ausgestellte Urkunde Papst Lucius’ III. Darin nimmt er Probst Wortwin und die Kanoniker von Aschaffenburg in den apostolischen Schutz, verfügt die Unverletzlichkeit des namentlich genannten sowie allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen Besitzes und bestätigt die alten Gewohnheiten und Rechte. Bei der mit einer Bleibulle besiegelten Pergamenturkunde handelt es sich den inneren und äußeren Merkmalen nach um ein sogenanntes „feierliches Privileg“, den zur damaligen Zeit aufwendigsten und wichtigsten Typ einer Papsturkunde. Sie ist nach heutigem Kenntnisstand die älteste erhaltene Zusammenstellung des Stiftsbesitzes und umfasst als Gesamtverzeichnis sowohl Kapitelsgut als auch Mensalgut des Probstes. Dabei werden jedoch nicht alle dazugehörigen Orte auch namentlich aufgeführt, da die Begriffe curtis (Fronhof) und parochia (Pfarrbezirk) auch die Besitzungen an benachbarten Orten bzw. Filialen miteinschließen. Unerwähnt bleiben in der Urkunde auch die Güter und Rechte an Besitzungen, über die das Stift nicht direkt verfügen konnte, weil sie als Lehen vergeben worden waren.