Urkunde, 1344 Juli 2

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche vidimieren auf Bitte der Eheleute Ludwig und Jutta Fuchs (W/o/lpe) eine mit dem Siegel der Stadt Tauberbischofsheim (Byschofsheym) besiegelte Urkunde vom 21. November 1314 (U 1686) folgenden Inhalts:Der Amtmann (officiatus) Johann von Riedern (Ryederen) sowie Hermann Bockisberger, Volpert (Wolzo), Liphard in Muro, Walter Leo und die übrigen Schöffen der Stadt Tauberbischofsheim beurkunden: Ihr Mitschöffe Ludwig Fuchs und seine Ehefrau Jutta haben gemeinsam an den Dekan und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 2 Pfund Heller verkauft. Dieser ist den Käufern jedes Jahr am 11. November (in die sancti Martini) auf Kosten der Verkäufer in Aschaffenburg zu entrichten. Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 18 Pfund Heller erhalten. Der Zins gefällt von den folgenden Gütern [in Impfingen oder Tauberbischofsheim]:- 3 Joch Ackerland (terra arabilis) in der Sulzau (Sulczauwe), das oben an Äcker des Pfarrers in Tauberbischofsheim Crugelin und unten an Äcker des Ludwig, Müller zu Impfingen (V/o/mphinkeim), stößt.- 4 Joch Weinberge. Davon liegen 2 Joch am Kirchelberg (Kyrchilberge), anstoßend an Weinberge des Liphard in Muro von Tauberbischofsheim. Die anderen 2 Joch liegen am Höhberg (Hoeberg) neben Weinbergen des Dolre von Impfingen und des Sohnes des lahmen (dictus claudus) Friedrich.Die Verkäufer geloben die Übernahme der Gewährleistung (warandia) nach Landesgewohnheit für den Zins und stellen den Käufern dafür als Bürgen Liphard in Muro sowie Winter und Wigand von Tauberbischofsheim. Sollten die Güter, von denen der Zins gefällt, geteilt werden, dann dürfen sie an höchstens zwei Erben weitergegeben werden. Diese sollen dann den Zins gemeinsam an Dekan und Kapitel entrichten. Die Verkäufer erklären außerdem auf ihren Eid, daß diese Güter keine Lehen sind und zu keiner Hufe (mansus) gehören, sondern vielmehr freies Eigengut. Auf Bitte der Verkäufer und zum Zeichen, daß der Verkauf vor ihnen erfolgt ist, siegeln der Amtmann und die Schöffen mit dem Siegel der Stadt Tauberbischofsheim.