Urkunde, 1311 Februar 8

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Bischof Siegfried von Chur und Abt Heilmann von Langheim fällen als bestellte Schiedsleute im Streit zwischen Dekan und Kapitel von Aschaffenburg und Abt und Konvent von Bildhausen um Besitzungen, Zehnten und Rechte der Pfarrei Brend(lorenzen) und um die Pfarrei selbst folgenden Entscheid: der im Jahre 1307 geschlossene Kaufvertrag ist ungültig; die Parteien sollen binnen Jahresfrist mit Zustimmung ihrer Diözesanbischöfe einen Tausch der Aschaffenburger Pfarrei Brend(lorenzen) gegen die Bildhausener Kirche Irmelshausen vornehmen; weil die Pfarrei Brend(lorenzen) mit dem Wert ihrer Erträge und Temporalien den der Pfarrei Irmelshausen um schätzungsweise 8000 Pfund Heller, von welcher Summe das Kloster dem Stift schon 3000 Pfund Heller bezahlt hat, übertrifft, soll das Stift Aschaffenburg noch 17 Jahre lang den Nießbrauch von Brend(lorenzen) behalten, wofür das Kloster dem Stift während dieser 17 Jahre jährlich 300, im letzten Jahr nur noch 200 Pfund Heller zahlen soll, wonach die Pfarrei Brend(lorenzen) unter Wegfall der Nießbrauchzahlung vollrechtlich dem Kloster gehört; das Kloster soll zur Sicherung der Zahlungen dem Stift 16 Bürgen aus den Städten Neustadt an der Saale und Mellrichstadt stellen und die Zustimmung und Bestätigung des Abtes von Ebrach für den Tausch einholen, beide Parteien sollen Prokuratoren bestellen, die in ihrem Namen die Einhaltung des Schiedsspruchs beschwören; außerdem sollen beide Parteien auf gemeinsame Kosten binnen 5 Jahren eine päpstliche Bestätigung erwirken, andernfalls Schiedsspruch und Tausch ungültig sind, in welchem Fall das Kloster zur Abgeltung von 4500 Pfund Hellern 15 Jahre lang den auf jährlich 300 Pfund Heller veranschlagten Nießbrauch der Einkünfte der Pfarrei Brend(lorenzen) haben und diese danach wieder ans Stift zurückfallen soll.