Beschreibung
Johannes Schonbrot, Dekan, Johannes von Cronenberg, Scholastikus, Heinricus Stratz, Cantor, Georgius von Dyffenbach, Custos, Petrus Echter, Wigandus Pyner, Conradus Sigelhardi, Petrus Bensheim, Petrus Feldener, Theodericus Ebbracht, Conradus Frytzlar, Petrus Schonck, Petrus Kru(e)gk, Bruno Itstein, Johannes Schenck, Johannes Sluchtern, Petrus Schonbrot, Heinricus Ruwe und Mathias Ebbracht, Kapitularkanoniker zu Asschaffinburg treffen in ihrem Kapitel folgende einmütige Ordination: bei Vakanz von Vikarien und anderen Benefizien mit oder ohne Cura, in oder ausserhalb des Stifts, die zu ihrer Kollation oder sonstigen Verfügung stehen, soll folgende Reihenfolge der Verleihung eingehalten werden: Dekan Johannes, Scholastikus Johannes, Cantor Heinricus und Custos Georgius in der Reihenfolge ihrer Ämter, die übrigen Kapitulare in der Reihenfolge des Erhaltes ihres Kanonikats; der betreffende, dem der Reihenfolge nach die Verleihung einer vakanten Vikarie oder anderen Benefiziums zusteht, soll zusammen mit 2 oder 3 Kanonikern in aller Namen das Benefizium ohne alle Behinderung vergeben und alles Notwendige vornehmen können; jeder kann nur einmal von diesem Recht Gebrauch machen; Reservationen sollen durch diese Verfügung nicht betroffen werden; jedem steht es frei ein anderes vakantes Benefizium als das, das er der Reihenfolge nach zu vergeben hätte, abzuwarten; wer zur Zeit der Verleihung eines Benefiziums exkommuniziert oder suspendiert ist, dessen Verleihung soll ungültig sein, und die Verleihung soll dem nächsten in der Reihenfolge zustehen; der Nominierende hat den zu Nominierenden binnen 6 Tagen nach Vakanz zu nominieren und dem Kapitel oder 3 bis 4 Kanonikern davon Mitteilung zu machen, andernfalls geht die Nomination ebenfalls auf den nächsten über; Beförderungen oder Amtswechsel sollen an der Reihenfolge nichts ändern.