Beschreibung
In einem an der Verleihungsurkunde (U2603) befestigten Affix erklärt Johann Schwab (Swab), Schöffe zu Aschaffenburg , daß seine minderjährige Tochter Adelheid der Verleihung seines Hofes Rannenberg in Aschaffenburg an den Kanoniker und Offizial des Stifts Aschaffenburg Walter von Hersfeld zustimmen wird, sobald sie die Volljährigkeit erreicht. Dafür stellt er dem Walter von Hersfeld seinen Bruder und Kanoniker des Stifts Aschaffenburg Konrad Schwab, seinen Schwiegersohn (gener) Friedrich von Bellersheim (Beldirsheym) und sich selbst als Bürgen. Sollte Adelheid ihre Zustimmung verweigern, dann sollen die Bürgen in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg solange Einlager halten, bis die Zustimmung vorliegt. Den von dem Hof zu leistenden Zins in Höhe von 4 Pfund Heller wird Johann Schwab für die Jahre 1341 und 1342 be-zahlen. Ab 1343 soll dann Walter von Hersfeld diesen Zins an die Präsenz des Stifts Aschaffen-burg entrichten. Konrad Schwab und Friedrich von Bellersheim erklären sich mit der Übernah-me der Bürgschaft einverstanden.