Urkunde, 1420 Mai 7

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Propst, Dechant und Kapitel des Stifts Aschaffinburg einerseits und Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Aschaffinburg andererseits kommen überein, alle zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten vor Erzbischof Konrad von Mainz zu bringen. Dessen beiden Seiten zuzustellende urkundliche Entscheidung solle dann für alle Zeiten verbindlich sein. Es sollen Propst, Dechant und Kapitel ihre vermeintlichen Forderungen gegen Bürgermeister und Rat urkundlich festlegen und binnen 14 Tagen, d. h. bis Dienstag vor Pfingsten, einem der Bürgermeister zuschicken; desgleichen die Stadt dem Dechant. Beide Seiten sollen dann wieder binnen 14 Tagen, d. h. bis Dienstag vor Fronleichnam, ihre versiegelte Antwort dem Diether Lantschade, Viztum zu Aschaffinburg, zusenden. Ebenso soll der Erzbischof die letzte Entscheidung in dem Streit zwischen beiden Seiten um den Wald mit Namen "die Marck" und "Strud" treffen.