Urkunde, 1364 Juli 14

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Unbeglaubigte gleichzeitige Abschrift der fehlenden Originalausfertigung auf Papier: Der öffentliche Notar Berthold Schwarz (dictus Swarze) von Friedberg (Frideberg) beurkundet: Im Jahr 1364, in der 2. Indiktion, im 2. Jahr des Pontifikats Papst Urbans V., am 14. Tag des Monats Juli, um die Vesperzeit hat in seiner Gegenwart und in Gegenwart der geladenen Zeugen der Kleriker der Diözese Mainz Berthold , Sohn des verstorbenen Burgmannes (castrensis) zu Gelnhausen (Geylinhusen) Konrad Mulich, die Herren Hartmann von Bergen, Vikar des Stifts Aschaffenburg, Konrad Wimar, Vikar des Stifts Mariengreden in Mainz, Konrad, Rektor der Pfarrkirche zu Flörsbach (Flasbach), und den Kleriker der Diözese Mainz Konrad Pensten von Gelnhausen zu seinen bevollmächtigten Vertretern ernannt. Sie sollen die ihm vom Papst in forma pauperum verliehene kirchliche Pfründe, für die Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg das Präsentationsrecht zusteht, nach eingetretener Vakanz für ihn in Empfang nehmen, dem Erzbischof von Mainz oder dem von diesem beauftragten Exekutor die päpstliche Provisionsurkunde vorlegen und für deren Exekution Sorge tragen. Sofern sie eine von Dekan und Kapitel des Stifts vorgeschlagene Pfründe angenommen haben, sollen sie sich in seinem Namen in deren Besitz einweisen lassen. Handelt es sich dabei um ein Kanonikat in einem Kollegiatstift, dann sollen sie sich dort als seine Vertreter als Kanoniker aufnehmen und sich einen Sitz im Chorgestühl und im Kapitel sowie die mit dem Kanonikat verbundenen Einkünfte anweisen lassen.